Schulstraße 1
94353 Haibach
Telefon: 09963/943039-0
Telefax: 09963/94303929
E-Mail: gemeinde@haibach-sr.de
Montag:
08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr
Anschrift Gemeinde Haibach Schulstrasse 1 94353 Haibach |
|
Telefon 09963/943039-0 |
|
Internet
Fax
|
24.05.2018: Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Pass- und Personalausweisbehörde erfasst Ihre persönlichen Daten zum Zwecke der Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise (u. a. Name, Geburtsdatum und -ort, Lichtbild, Unterschrift) in Registern und Akten und übermittelt diese Daten zur Fertigung der Dokumente an den Dokumentenhersteller, die Bundesdruckerei GmbH. In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Ausweispflicht, weshalb jeder Deutsche ab 16 Jahren entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen muss. Zudem ist bei jedem Grenzübertritt ein gültiges Personaldokument mitzuführen, welches den jeweiligen Einreisebestimmungen entspricht.
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Gemeinde Haibach.
Einwohnermeldeamt, Schulstraße 1, 94353 Haibach, Tel. 09963/94303915.
Sie erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und ist zuständig, soweit die Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Pass- bzw. Personalausweisgesetz, der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Passverwaltungsvorschrift. Herausgegeben dürfen die Daten der Pass- und Personalausweisbehörden nur an andere Behörden und nur dann, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.
Die in Pass-/Personalausweisregistern erfassten personenbezogenen Daten sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen aufzubewahren. Die bei den Pass- und Personalausweisbehörden zum Zwecke der Ausstellung der Personaldokumente verpflichtend bzw. optional abzugebenen Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Dokuments zu löschen. auch der Dokumentenhersteller speichert diese Daten nicht.
Den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Haibach erreichen Sie unter
Tel.: 09963/943039-17, E-Mail: franz.jaeger@haibach-sr.bayern.de
24.05.2018: Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Meldebehörde hat personenbezogene Daten über die in Ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu erfassen, um deren Identität und Wohnadressen feststellen und nachweisen zu können. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Gemeinde Haibach Einwohnermeldeamt, Schulstraße 1, 94353 Haibach, Tel.: 09963/943039-0,
E-Mail: gemeinde@haibach-sr.bayern.de. Sie erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Bundesmeldegesetz, dem Bayerischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz, dem Bayerischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz und der Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten.
Die Meldebehörden dürfen nur nach Maßgabe dieser Gesetze oder sonstiger Rechtsvorschriften Melderegisterauskünfte (z. B. Melderegisterauskünfte an Adressbuchverlage) gibt es ein Widerspruchsrecht.
Näher Informationen hierzu können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden. Die Meldebehörde haben nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners die gespeicherten Daten der Einwohner für die Dauer von 50 Jahren aufzubewahren. Für einen Teil der Daten gilt eine Löschfrist von 30 Tagen nach Wegzug oder Tode des Einwohners.
Den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Haibach erreichen Sie unter
Tel.: 09963/943039-17, E-Mail: franz.jaeger@haibach-sr.bayern.de